Durch das Schulrecht werden durch Vorschriften unter anderem der Betrieb und die Organisationen der einzelnen Schulen geregelt. Das Schulrecht stellt einen Teil des besonderen Verwaltungsrechts dar. Im Vordergrund stehen aber vorallem die Rechte und Pflichten für Lehrer und Schüler, aber auch für die Eltern, die Schuldträger und die Schulaufsicht. Es sind somit alle Personen betroffen, die mit der jeweiligen Schule in einer Rechtsbeziehung stehen bzw. in Kontakt kommen.
Die Gesetzgebungskompetenz für den primären und sekundären Bildungssektor liegt im Rahmen des Föderalismus bei den einzelnen Bundesländern. Es soll allerdings durch Absprachen und Vereinbarungen im Kreis der Kultusministerkonferenz zu einer Homogenität kommen. Betroffen davon sind
- Bereiche der Gesamtschule,
- das Zentralabitur,
- die Dauer der Schulzeit (G8 und G9) und
- die Integration.
Das Schulrecht ist jedoch nicht nur in den einzelnen Gesetze der Länder zu finden, sondern der Erziehungsauftrag wird in Art.7 GG als Grundrecht festgehalten. Aus diesem Erziehungsauftrag lässt sich unter anderem auch die Schulpflicht für die Schüler ableiten. Möchte man sich auf der Recht auf Bildung berufen, so muss man Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention oder auch allgemein Art.13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) heranziehen, da dieses Recht so konkret nicht im Grundgesetz verankert ist.
Aus Art.7 lassen sich insbesondere folgende Pflichten ableiten:
- Aufsicht des Staates
- Aufhebung von Vorschulen
- Genehmigungspflicht für private Schulen
- Religionsunterricht
- Entscheidung der Erziehungsberechtigten über Teilnahme am Religionsunterricht
Im Schulrecht entstehen nicht nur auf Seiten der Schulen und Lehrer grundsätzliche Fragen, sondern auch bei Schülern oder Eltern, die nicht vollständig über Rechte und Pflichten aufgeklärt sind. Mithin können folgende, nicht abschließende Themen zu rechtlichen Fragen führen:
- Lehrpläne
- Datenschutz
- Schüler- und Lehrerkonferenzen
- Prüfungen
- Lehrerausbildung
- Amtshaftung
- Schulform und Bildungsgänge
Diese Seite soll Ihnen in Grundzügen das Schulrecht näher bringen und vor allem die Rechte und Pflichten der am Schulwesen Beteiligten erläutern.